Kampf-/Schiedsrichter, Helfer

DTB-Wahlwettkampf (WWK): 
Um zu gewährleisten, dass alle Geräte und Disziplinen mit lizenzierten Kampfrichtern besetzt sind, ist das Landesturnfest auf die Unterstützung der Vereine angewiesen. Wir bitten, vor allem Kampfrichter für Gerätturnen und Leichtathletik zu melden! 
a) Vereine mit mehr als zwei Teilnehmern am WWK müssen
einen Kampfrichter mit mindestens D-Lizenz (ein Halbtageseinsatz) oder einen Kampfrichter / Helfer für die Leichtathletik (Mindestalter 16 Jahre, ein Halbtageseinsatz) melden.
b) Vereine mit mehr als fünf Teilnehmern am WWK müssen einen lizenzierten Kampfrichter mit mindestens D-Lizenz (zwei Halbtageseinsätze) oder einen Kampfrichter / Helfer für die Leichtathletik (Mindestalter 16 Jahre, drei Halbtageseinsätze) melden.
c) Vereine mit mehr als 15 Teilnehmer am WWK müssen einen lizenzierten Kampfrichter mit mindestens D-Lizenz (drei Halbtageseinsätze) oder einen Kampfrichter / Helfer für die Leichtathletik (Mindestalter 16 Jahre, vier Halbtageseinsätze) melden. Die Halbtageseinsätze können auch von verschiedenen Personen eines Vereins wahrgenommen werden.

Meisterschaften, Baden-Württemberg-Cup, Landesentscheide, Pokal- und Turnfestwettkämpfe: 
Jeder teilnehmende Verein muss einen Kampfrichter mit entsprechender Lizenz melden. Einzelheiten regeln jeweiligen Detailausschreibungen. 

Turnspiele:
Die spielfreien Mannschaften stellen die Schiedsrichter. Der Einsatz ergibt sich aus den Spielplänen. Die Spielleiter werden vom Fachgebiet eingesetzt. Die Schiedsrichter werden nicht vergütet. 

Fehlende Meldung von Kampf- beziehungsweise Schiedsrichtern und Helfern:
Sollte ein Verein keinen oder nicht die erforderliche Anzahl von Kampf- / Schiedsrichtern beziehungsweise Helfern stellen, wird vom BTB ein Aufwandsentgelt in Höhe von 100 Euro je fehlendem Kampf- / Schiedsrichter beziehungsweise Helfer erhoben. Ist die vom Verein gemeldete Person am Wettkampftag verhindert, so hat der Verein selbstständig für Ersatz zu sorgen. Zieht der Verein nach Meldeschluss seine Wettkämpfer zurück, bleibt die Kampfrichtermeldung trotzdem bestehen. Bei Nichtantritt des eingeteilten Kampfrichtereinsatzes wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro pro fehlenden Kampfrichter erhoben. Dies gilt auch, wenn mehrere Kampfrichter vom Verein gemeldet werden und nur einer nicht erscheint. Wir bitten um Verständnis für diese Regelung, damit im gemeinsamen Interesse die Qualität der Wettkämpfe beim Turnfest gewährleistet ist.

Einsatzplanung:
Die Einsatzplanung wird von den Kampfrichterwarten der einzelnen Fachgebiete vorgenommen. An diese können sich auch Vereine wenden, die keinen eigenen
Kampfrichter haben.

Vergütung:
Kampf- / Schiedsrichter beziehungsweise Helfer, die über den Verein gemeldet werden, erhalten pro Halbtageseinsatz (etwa vier Stunden) 10 Euro. Bei mindestens zwei Einsätzen gibt es ein „Turnfest-Helden“-Shirt. Bei mindestens drei Einsätzen erhalten sie zusätzlich LTF-Socken.

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