Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Landesturnfest Konstanz 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Landesturnfest Konstanz 2026
1. Anmeldung
1.1 Für die Anmeldung und Teilnahme bzw. Mitwirkung beim Landesturnfest Konstanz 2026 gelten die in der digitalen Ausschreibung genannten Konditionen.
1.2 Der Meldende/Festturnwart ist nur berechtigt, Meldungen für den Verein durchzuführen, wenn er durch den Vorstand des Vereins/bzw. durch die Institution hierzu ermächtigt wurde.
1.3 Die Anmeldung zum Landesturnfest Konstanz 2026 erfolgt über das GymNet. Die verbindlichen
Online-Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Dies betrifft auch die Aufnahme in etwaige Wartelisten. Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung des Badische Turner-Bund zustande.
1.4 Verbindlicher Meldeschluss für alle Vereine ist der 15. März 2026 (wünschenswert ist eine Meldung pro Verein).
1.5 Eine unvollständig ausgefüllte Meldung wird nicht angenommen.
1.6 Bis zum offiziellen Meldeschluss am 15. März 2026 können jederzeit Veränderungen und Ergänzungen kostenfrei vorgenommen werden. Nach dem Meldeschluss sind Ergänzungen oder Änderungen in den Meldungen nicht mehr möglich.
1.7 Jeder Verein muss pro zehn Kindern/Jugendlichen mindestens eine volljährige Betreuungsperson melden. Anmeldungen ohne eine ausreichende Anzahl volljähriger Betreuungspersonen werden nicht angenommen. Die Betreuung aller jugendlichen Teilnehmenden obliegt über die gesamte Dauer des Landesturnfestes ausschließlich den Vereinen. Dieser ist auch für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Alkohol-, Jugendschutz- und Rauchergesetzes verantwortlich.
1.8 Jeder teilnehmende Verein muss Kari/ Helfende gemäß den jeweiligen Wettkampfausschreibungen melden.
1.9 Bei Buchung eines Gemeinschaftsquartiers ist vom Verein mindestens ein volljähriger Verantwortlicher anzugeben, der auch dort übernachtet.
1.10 Die Vereine erhalten nach Meldeschluss eine Meldeübersicht. Fehler in der Meldung müssen innerhalb von einer Woche auf der Geschäftsstelle gemeldet werden, um diese zu korrigieren. Kommt keine Rückmeldung, wird die Meldung als korrekt anerkannt und die Rechnung versandt.
1.11 Pro Person kann lediglich eine Unterkunft gewählt werden. Ein Wechsel der gewählten Unterkunft innerhalb der Turnfestwoche ist ausgeschlossen.
2. Teilnahmegebühren und Bezahlung
2.1 Die Teilnahmegebühren für das Landesturnfest Konstanz 2026 sind der digitalen Ausschreibung zu entnehmen. https://www.landesturnfest.de/infothek/ausschreibung
2.2 Der Rechnungsbetrag wird am 01. Mai 2026 per SEPA-Lastschrift eingezogen. Eventuelle Rechnungskorrekturen werden am 30. Juni 2026 per SEPA-Lastschrift eingezogen.
2.3 Bankgebühren, die durch Rücklastschriften (z.B. durch eine Kontounterdeckung oder durch die Angabe einer falschen Bankverbindung) entstehen und vom Meldenden verursacht wurden, müssen in der entstandenen Höhe von diesem getragen werden.
3. Teilnahme an Wettkämpfen/ Meldung von Kari und Helfenden
3.1 Teilnahmeberechtigung und Jahrgangseinteilung:
3.1.1 Eine Teilnahme an Wettkämpfen ist nur mit Festkarte möglich. Ausnahme bei Qualifikationswettkämpfen – siehe Detailausschreibung der Qualifikationswettkämpfe
3.1.2 Startberechtigt sind die Turnfestteilnehmer nur an Wettkämpfen ihrer Altersklasse, es sei denn, die Wettkämpfe sind ausdrücklich „offen“ ausgeschrieben. Für die Einteilung in die Altersklasse ist immer das Geburtsjahr ausschlaggebend! Beispiel: Alle im Jahr 2008 geborenen Teilnehmer. starten in der Altersklasse 18. Soweit in der Ausschreibung nicht anders vermerkt, beträgt das Mindestalter zur Teilnahme an Wettkämpfen zwölf Jahre (Jahrgang 2014). Eine Änderung des Mindestalters ist nur bei Qualifikations- und Meisterschaftswettkämpfen möglich.
3.1.3 Wettkampfteilnehmende aus anderen Landesturnverbänden, Verbänden des Landessportbundes Baden-Württemberg und aus anderen Ländern können gerne an allen Wettkämpfen teilnehmen. Gäste aus dem In- und Ausland können Turnfestsieger werden und Siegerauszeichnungen erhalten, jedoch nicht Badischer oder Baden-Württembergische Meister bzw. Landessieger werden.
3.1.4 Für Meisterschaftswettkämpfe und Qualifikationen zu Wettkämpfen auf Bundesebene ist die lebenslange persönliche ID und das jeweilige Startrecht in der Turnsportart erforderlich. Dies ist in den detaillierten Wettkampfausschreibungen vermerkt, die bis zum 1. Oktober 2025 unter https://www.landesturnfest.de/startseite zur Verfügung stehen. Eine Teilnahme an diesen Wettkämpfen ist ohne ID und Startrecht nicht möglich.
3.2 Meldegebühren für Wettkämpfe oder Wettbewerbe werden bei Nichtantritt oder bei Absage nach Meldeschluss durch den Verein nicht zurückerstattet.
3.3. Antrittszeiten und -orte: Die angegeben Antrittszeiten und –orte sind verbindlich.
3.4 Verpflichtende Kari/ Helfende-Meldung: Alle Kari/Helfende-Meldungen müssen über ihren Verein zum Landesturnfest 2026 im GymNet gemeldet werden.
3.4.1 Meisterschaften, Baden-Württemberg-Cup, Landesentscheide, Pokal- und Turnfestwettkämpfe: Jeder teilnehmende Verein muss einen Kampfrichter mit entsprechender Lizenz melden. Einzelheiten regeln die unter www.landesturnfest.de/wettkaempfe veröffentlichten Detailausschreibungen.
3.4.2 Turnspiele: Die spielfreien Mannschaften stellen die Schiedsrichter. Der Einsatz ergibt sich aus den Spielplänen. Die Spielleiter werden vom Fachgebiet eingesetzt. Die Schiedsrichter werden nicht vergütet.
3.4.3 DTB-Wahlwettkampf (WWK): Um zu gewährleisten, dass alle Geräte und Disziplinen mit lizenzierten Kampfrichtern besetzt sind, ist das Landesturnfest auf die Unterstützung der Vereine angewiesen. Wir bitten, vor allem Kampfrichter für Gerätturnen und Leichtathletik zu melden!
a) Vereine mit mehr als zwei Teilnehmern am WWK müssen einen Kampfrichter mit mindestens Gaulizenz oder D-Lizenz (ein Halbtageseinsatz) oder einen Kampfrichter/ Helfer für die Leichtathletik (Mindestalter 16 Jahre, ein Halbtageseinsatz) melden.
b) Vereine mit mehr als fünf Teilnehmern am WWK müssen einen lizenzierten Kampfrichter mit mindestens Gaulizenz oder D-Lizenz (zwei Halbtageseinsätze) oder einen Kampfrichter/Helfer für die Leichtathletik (Mindestalter 16 Jahre, drei Halbtageseinsätze) melden.
c) Vereine mit mehr als 15 Teilnehmer am WWK müssen einen lizenzierten Kampfrichter mit mindestens Gaulizenz oder D-Lizenz (drei Halbtageseinsätze) oder einen Kampfrichter/Helfer für die Leichtathletik (Mindestalter 16 Jahre, vier Halbtageseinsätze) melden. Die Halbtageseinsätze können auch von verschiedenen Personen eines Vereins wahrgenommen werden.
3.4.4 Fehlende Meldung von Kampf- beziehungsweise Schiedsrichtern und Helfern: Sollte ein Verein keinen oder nicht die erforderliche Anzahl von Kampf-/Schiedsrichtern beziehungsweise Helfern stellen, wird vom BTB ein Aufwandsentgelt in Höhe von 150 Euro je fehlendem Kampf-/Schiedsrichter beziehungsweise Helfer erhoben. Ist die vom Verein gemeldete Person am Wettkampftag verhindert, so hat der Verein selbstständig für Ersatz zu sorgen. Zieht der Verein nach Meldeschluss seine Wettkämpfer zurück, bleibt die Kampfrichtermeldung trotzdem bestehen. Bei Nichtantritt des eingeteilten Kampfrichtereinsatzes wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro pro fehlenden Kampfrichter erhoben. Dies gilt auch, wenn mehrere Kampfrichter vom Verein gemeldet werden und nur einer nicht erscheint.
3.5 Mindestbeteiligung der Teilnehmendenzahlen zur Wettkampfdurchführung:
3.5.1 Für alle Wettkämpfe gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Einzelstartenden oder 3 Teams bzw. Mannschaften. Aus organisatorischen Gründen bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, bei zu geringer Teilnehmendenzahl die Wettkämpfe zusammenzulegen oder gegebenenfalls die Wettkämpfe ausfallen zu lassen. Die betroffenen Teilnehmenden werden über den Meldenden informiert.
4. Eintrittskarten und Festkarten
4.1 Eintrittskarten
4.1.1 Für verlorene oder entwendete Eintrittskarten wird kein Ersatz oder Erstattung geleistet.
4.1.2.Die Regelung beim Krankheitsfall regelt 6.1
4.2. Festkarten
4.2.1 Festkarten sind personengebunden und nicht übertragbar, eine Weitergabe ist untersagt.
4.2.2.Die Regelung beim Krankheitsfall regelt 6.2
4.2.3 Die Festkarte berechtigt zur Teilnahme an allen melde- und kostenpflichtigen Wettkämpfen/ Wettbewerben/ Mitmachangeboten und Vorführungen, zur kostenpflichtigen Nutzung der preisgünstigen Unterkunft in den Gemeinschaftsquartieren für zwei bzw. vier Übernachtungen inkl. Frühstück, zum freien Eintritt zu den Veranstaltungsstätten (mit Ausnahme mancher kartenpflichtigen Veranstaltungen – siehe Ausschreibung), zum freien Eintritt zu den Wettkampfstätten, zur Nutzung der Turnfest-Linien und zum Erwerb der Eintrittskarten für alle Turnfest-Veranstaltungen zum Sonderpreis.
4.2.4 Ein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Veranstaltung besteht nicht.
5. Übernachtung
Es besteht kein Anspruch auf Unterbringung in einer bestimmten Schule. Wurde bei der Meldung eine Ruheschule gewählt, wird der Veranstalter versuchen, diese Wünsche so gut es geht zu berücksichtigen, ein entsprechender Anspruch besteht jedoch nicht.
6. Allgemeine Informationen zu Stornierungen der Meldung
6.1. Stornierungen von Turnfestbeiträgen und Übernachtungskosten nach Meldeschluss (15.03.2026) sind nur im Krankheitsfall gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn (29.04.2026) möglich. Rückzahlungsanträge sind vom Verein bis spätestens 29.04.2026 an die BTB-Geschäftsstelle zu richten. Verbindlich ist der Poststempel. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Erstattungsbeiträge werden nach dem Landesturnfest Konstanz 2026 auf das vom Verein angegebenem Konto überwiesen. Erstattet werden alle Leistungen abzgl. 25,00 Euro Bearbeitungsgebühr (mit Ausnahme der kartenpflichtigen Veranstaltungen, siehe 6.3).
6.2 Im Krankheitsfall eines Teilnehmenden nach dem 29.04.2026 besteht die Möglichkeit, die Festkarte vor Ort am Informationsstand im Konzil gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro auf einen anderen Teilnehmenden des Vereins umschreiben zu lassen. Neben der Festkarte können die bereits gebuchten Übernachtungen des Erkrankten vom Ersatzteilnehmenden in Anspruch genommen werden. An gemeldeten Wettkämpfen kann nur teilgenommen werden, wenn der Ersatzteilnehmende im gemeldeten Wettkampf startberechtigt ist. Für den Wahlwettkampf gilt: der Ersatzteilnehmende kann sich vor Ort gegen eine Gebühr von 5,00 Euro ummelden.
6.3. Bestellte Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und sind von der Erstattung ausgeschlossen.
6.4. Bei Nichtantritt erfolgt keine Erstattung der Start- und Meldegebühren.
6.5. Die Erstattungsbeträge werden erst nach dem Landesturnfest Konstanz unter Abzug der oben genannten Bearbeitungsgebühr auf das vom Verein / von der Institution angegebene Konto überwiesen.
7. Versicherungsschutz, Haftung
7.1 Für die Teilnehmer am Landesturnfest Konstanz 2026 besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Versicherungsvertrages der Sportbünde.
7.2 Der Verein bestätigt mit der Meldung, dass alle gemeldeten Teilnehmende Mitglieder des Vereines sind und damit durch die Sportversicherung der Sportbünde versichert sind. Der Verein versichert die Richtigkeit der Altersangaben.
7.3 Teilnehmende aus anderen Institutionen, Schulen, usw. müssen eigenständig dafür sorgen, dass sie den entsprechenden Versicherungsschutz zur Teilnahme am Landesturnfest besitzen.
7.4 Der Badische Turner-Bund haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, d.h. der Veranstalter / Ausrichter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle und sonstige Schadensfälle. Die Teilnahme an allen angebotenen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Unfällen ist die Sport- und Haftpflichtversicherung der Vereine in Anspruch zu nehmen.
7.5 Sollte der Badische Turner-Bund aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht durchführen, so beschränken sich die Ansprüche der Teilnehmenden – außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf die Rückerstattung der Teilnahme- und Meldegebühren.
7.6 Bei allen Veranstaltungen und Reisen, handelt der Badische Turner-Bund e.V. lediglich als Vermittler und übernimmt keine selbständige Haftung z.B. für Unglücksfälle, Verspätungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten.
8. Datenschutz
8.1 Personenbezogenen Daten werden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und bereichsspezifischen Datenschutznormen und Satzungen und Ordnungen von Verbänden verarbeitet. Einen Link zur Datenschutzerklärung in GymNet gibt es unter https://www.dtb-gymnet.de/Datenschutz-GymNet.pdf. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter https://www.badischer-turner-bund.de/datenschuterklaerung zu finden.
8.2 Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmende damit einverstanden, dass im Rahmen sämtlicher Veranstaltungen des Landesturnfestes Konstanz 2026 Foto- und Videoaufnahmen erfolgen, die zu kommunikativen Zwecken in Publikationen und im Internet durch den Badischen Turner-Bund genutzt werden dürfen sowie die Darstellung der Teilnahme, beispielsweise durch die Veröffentlichung von Ergebnislisten, erlaubt ist.
8.3 Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung und zum Zwecke der Medienberichterstattung sowie der Nachbetrachtung (z.B. Videos und Bildbände) verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Der Teilnehmende wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Veranstaltung um eine Sportveranstaltung handelt, an der ein öffentliches Interesse besteht und erkennt es als üblich an, dass Ergebnislisten in Medien veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Weitergabe/Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, ggf. seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und ggf. Weiten/ Zeiten) in allen berichtenden Printmedien (Teilnehmerlisten, Ergebnislisten, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet, einverstanden.
8.4 Mit der Anmeldung erklärt sich alle Teilnehmenden mit der Veröffentlichung der Bilder zum Zwecke der Berichterstattung, u.a. auf der Website und in den Sozialen Medien einverstanden.
9. Erfüllungsort
Vertraglicher Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Konstanz.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Karlsruhe.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.