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| Landesturnfest

Fördermöglichkeiten zum Landesturnfest

Informieren lohnt sich! Für die Teilnahme am Landesturnfest gibt es an verschiedenen Stellen Zuschüsse für Vereine. Wir stellen einige davon vor.

Landesmittel

Vereine aus Nordbaden können über die Badische Sportjugend Nord Zuschüsse beantragen:
https://www.badische-sportjugend.de/zuschuesse/jugendfreizeiten/

  • 1,- € pro Tag und je Teilnehmenden bis 18 Jahre - ab 4 Tagen (An- und Abreisetag zählen dazu)
  • 25,- € pro Tag für Pädagogische Betreuungspersonen – Zuschusstitel Landesjugendplan „Pädagogische Betreuungspersonen“ V21-1
  • 25,- € pro Tag und je Teilnehmenden bis 26 Jahre aus finanziell schwächer gestellten Familien – Zuschusstitel Landesjugendplan „Finanziell schwächer Gestellte“ V22-1

Beantragung über OASE-BW Zugang über BSB-net (https://www.bsb-net.org)


Vereine aus Südbaden können über den Badische Sportjugend Freiburg Zuschüsse beantragen:
https://www.bsj-freiburg.de/service/zuschuesse

  • Ab 4 Tagen (An- und Abreisetag zählen dazu)
  • 25,- € pro Tag für Pädagogische Betreuungspersonen – Zuschusstitel Landesjugendplan „Pädagogische Betreuungspersonen“ (je 5 Teilnehmende zwischen 6 und 26 Jahre 1 Betreuer)
  • 25,- € pro Tag und je Teilnehmenden bis 26 Jahre aus finanziell schwächer gestellten Familien – Zuschusstitel Landesjugendplan „Finanziell schwächer Gestellte“ V22-1

Beantragung über Antragsformular 


Kommunale Mittel

Vereine aus dem Stadtgebiet Mannheim

  • Fahrten, Wanderung und Lager über die Sportkreisjugend Mannheim
  • Teilnehmende zwischen 7 bis 26 Jahre in Mannheim lebend (je 10 Teilnehmer ein Betreuer), zusätzlich max. 33% der Teilnehmenden mit Wohnsitz außerhalb Mannheims förderfähig
  • Genaue Zuschusshöhe wird nach Ende des Antragszeitraums berechnet.

Beantragung über Antragsformular
(Alternativ, zu Teilnehmendenliste Ausdruck aus OASE oder eigene Tabelle (daraus muss hervorgehen: Name, Geburtsdatum, Anschrift)


Vereine aus dem Rhein-Neckar-Kreis

  • Maßnahmen mit und ohne Übernachtung über die AG Sportjugenden Rhein-Neckar
  • Teilnehmende bis 21 Jahre sind zuschussfähig.
  • Je 5Teilnehmende ist zusätzlich eine Betreuungsperson zuschussfähig (müssen auf Teilnehmerliste aufgeführt sein).
  • Maximal 1/3 der Teilnehmenden können außerhalb des RNK wohnhaft sein.
  • Genaue Zuschusshöhe wird nach Ende des Antragszeitraums berechnet.

Beantragung über Zuschussportal der AG Sportjugenden Rhein-Neckar (Wichtig! Die richtige Sportkreisjugend auswählen)
Seit 2025 Zugangsvoraussetzung: Vereinbarung §72a SGB VIII mit dem Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises 


Vereine aus dem Ortenau Kreis

  • 2,50 € je Tag und je Teilnehmenden zwischen 6 und 26 Jahre  (Richtlinien)
  • Zugangsvoraussetzung: Vereinbarung §72a SGB VIII mit dem Jugendamt des Ortenau-Kreises

Beantragung über das Antragsformular


Vereine aus Karlsruhe

Anträge sind spätestens 4 Woche nach Ende der Freizeit aber vor dem 01.10. einzureichen. Nur für Personen aus dem Stadtgebiet Karlsruhe.
Wichtig: Voraussetzung ist eine Jugendordnung!

 

Achtung! Dies ist keine vollständige Liste! 
Ggf. gibt es von weiteren Kommunen Zuschüsse. Nachfragen lohnt sich!

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