Landesmittel
Vereine aus Nordbaden können über die Badische Sportjugend Nord Zuschüsse beantragen:
https://www.badische-sportjugend.de/zuschuesse/jugendfreizeiten/
- 1,- € pro Tag und je Teilnehmenden bis 18 Jahre - ab 4 Tagen (An- und Abreisetag zählen dazu)
- 25,- € pro Tag für Pädagogische Betreuungspersonen – Zuschusstitel Landesjugendplan „Pädagogische Betreuungspersonen“ V21-1
- 25,- € pro Tag und je Teilnehmenden bis 26 Jahre aus finanziell schwächer gestellten Familien – Zuschusstitel Landesjugendplan „Finanziell schwächer Gestellte“ V22-1
Beantragung über OASE-BW Zugang über BSB-net (https://www.bsb-net.org)
Vereine aus Südbaden können über den Badische Sportjugend Freiburg Zuschüsse beantragen:
https://www.bsj-freiburg.de/service/zuschuesse
- Ab 4 Tagen (An- und Abreisetag zählen dazu)
- 25,- € pro Tag für Pädagogische Betreuungspersonen – Zuschusstitel Landesjugendplan „Pädagogische Betreuungspersonen“ (je 5 Teilnehmende zwischen 6 und 26 Jahre 1 Betreuer)
- 25,- € pro Tag und je Teilnehmenden bis 26 Jahre aus finanziell schwächer gestellten Familien – Zuschusstitel Landesjugendplan „Finanziell schwächer Gestellte“ V22-1
Beantragung über Antragsformular
Kommunale Mittel
Vereine aus dem Stadtgebiet Mannheim
- Fahrten, Wanderung und Lager über die Sportkreisjugend Mannheim
- Teilnehmende zwischen 7 bis 26 Jahre in Mannheim lebend (je 10 Teilnehmer ein Betreuer), zusätzlich max. 33% der Teilnehmenden mit Wohnsitz außerhalb Mannheims förderfähig
- Genaue Zuschusshöhe wird nach Ende des Antragszeitraums berechnet.
Beantragung über Antragsformular
(Alternativ, zu Teilnehmendenliste Ausdruck aus OASE oder eigene Tabelle (daraus muss hervorgehen: Name, Geburtsdatum, Anschrift)
Vereine aus dem Rhein-Neckar-Kreis
- Maßnahmen mit und ohne Übernachtung über die AG Sportjugenden Rhein-Neckar
- Teilnehmende bis 21 Jahre sind zuschussfähig.
- Je 5Teilnehmende ist zusätzlich eine Betreuungsperson zuschussfähig (müssen auf Teilnehmerliste aufgeführt sein).
- Maximal 1/3 der Teilnehmenden können außerhalb des RNK wohnhaft sein.
- Genaue Zuschusshöhe wird nach Ende des Antragszeitraums berechnet.
Beantragung über Zuschussportal der AG Sportjugenden Rhein-Neckar (Wichtig! Die richtige Sportkreisjugend auswählen)
Seit 2025 Zugangsvoraussetzung: Vereinbarung §72a SGB VIII mit dem Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises
Vereine aus dem Ortenau Kreis
- 2,50 € je Tag und je Teilnehmenden zwischen 6 und 26 Jahre (Richtlinien)
- Zugangsvoraussetzung: Vereinbarung §72a SGB VIII mit dem Jugendamt des Ortenau-Kreises
Beantragung über das Antragsformular
Vereine aus Karlsruhe
- Zuschüsse für Jugendfreizeiten
- 4€ pro Teilnehmer und Tag (auch Betreuer)
- Beantragung online auf der Website der Sportkreisjugend Karlsruhe
Anträge sind spätestens 4 Woche nach Ende der Freizeit aber vor dem 01.10. einzureichen. Nur für Personen aus dem Stadtgebiet Karlsruhe.
Wichtig: Voraussetzung ist eine Jugendordnung!
Achtung! Dies ist keine vollständige Liste!
Ggf. gibt es von weiteren Kommunen Zuschüsse. Nachfragen lohnt sich!