Turnfest und Corona

Eigenverantwortung und Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft

Der Badische Turner-Bund und der Schwäbische Turnerbund rufen als Veranstalter des Landesturnfestes Lahr alle Teilnehmenden und Mitwirkenden zur Eigenverantwortung im Umgang mit sich selbst und anderen Personen auf.

Wir möchten an jeden Einzelnen appellieren, eine Vorbildfunktion im Sinne der Gesundheit aller einzunehmen! Unser gemeinsames Landesturnfest steht neben dem Sport und der Bewegung für ein friedliches und respektvolles Miteinander. Diese Werte wollen wir auch für die Zukunft bewahren und nicht durch unnötige Negativschlagzeilen aufs Spiel setzen, weil Einzelne die Vorgaben nicht befolgen.

Daher bitten wir darum,

  • dass sich alle Beteiligten in jedem Fall maximal 24h vor ihrer Anreise zum Landesturnfest und auch während ihres Aufenthaltes vor Ort eigenverantwortlich selbst testen.
  • einen Vorrat an Selbsttests einzupacken.
  • die örtliche Test-Infrastruktur in Anspruch zu nehmen.

Teststationen in Lahr
Teststationen im Ortenaukreis

Turnfest-Corona-Hotline: 0176 84682622

Corona-Schutzmaßnahmen Landesturnfest Lahr 2022

Die nachfolgend beschriebenen Schutz- und Hygienemaßnahmen basieren auf der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit Gültigkeit ab 2. Mai 2022. Sie verfolgen das Ziel, das SARS-CoV2 Infektionsrisiko für alle Beteiligten des Landesturnfestes in Lahr, darunter Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Besucherinnen und Besucher und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externe Partner zu minimieren, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Präventionsmanagement

Zugangsvoraussetzung

Der Zugang zu den Wettkampf- und Veranstaltungsstätten des Landesturnfestes ist asymptomatischen Personen stets gestattet. Ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis ist nicht erforderlich. Voraussetzung für den Zutritt zu einem Gemeinschaftsquartier (Schulübernachtung) ist ein 3G-Nachweis.

Mund-Nasen-Schutz

Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske wird in geschlossenen Innenräumen generell empfohlen. Für die Nutzung des Turnfest-Nahverkehrs (Turnfestlinie) ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.

Abstandsregelung

Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen wird generell empfohlen.

3G-Nachweis

Alle Übernachtenden in einem Gemeinschaftsquartier müssen bei der Anreise einen Impf- bzw. Genesenennachweis oder alternativ einen tagesaktuellen Test einer offiziellen Teststation vorweisen. Mit diesem Nachweis des „3G-Status“ erhält jede/r ein entsprechendes Armbändchen, damit der Nachweis nur einmalig kontrolliert werden muss. Alle, die geimpft bzw. genesen sind, benötigen keinen Testnachweis. Wir setzen voraus, dass alle Übernachtenden maximal 24h vor Bezug des Gemeinschaftsquartiers einen Corona-Selbsttest durchführen und nur bei negativem Ergebnis anreisen.

Mund-Nasen-Schutz

Für Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr gilt beim Betreten des Turnfest-Nahverkehrs die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.

Zugangsvoraussetzung

Alle Personen mit Eintrittskarte und dem Armbändchen aus dem Gemeinschaftsquartier werden zur TuJu-Party zugelassen. Alle Besucher, die nicht in den Schulen übernachten, können ein Armbändchen am TuJu-Stand im Turnfestzentrum gegen einen entsprechenden Nachweis ihres Impf- oder Genesenen-Status bzw. gegen Vorlage eines tagesaktuellen Tests einer offiziellen Teststation erhalten. Der Zugang zur TuJu-Party ist nur asymptomatischen Personen gestattet. Wir bitten alle Geimpften oder Genesenen darum, maximal 24h vor Beginn der Tuju-Party eigenverantwortlich einen Corona-Selbsttest durchzuführen. Bei positivem Ergebnis ist den Vorgaben des Ausbruchsmanagement Folge zu leisten.

Ausbruchsmanagement

Für die Dauer des Landesturnfests wird eine Corona-Hotline eingerichtet:

0176 84682622

Die Hotline ist bei Fragen rund um Corona, Fragen zur Test-Infrastruktur und für die umgehende Meldung von Verdachts- und Ausbruchsfällen zu kontaktieren. In den Gemeinschaftsquartieren hängt eine Liste aus mit örtlichen Allgemeinärzten, die im Notfall aufgesucht werden können. Den Betreuungsvereinen wird eine Liste mit wichtigen Telefonnummern ausgehändigt (Notarzt, örtliches Gesundheitsamt, Corona-Hotline etc.).